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Geänderte Schonzeiten für Hecht und Zander
Achtung bitte unbedingt beachten:

Der Gesetzgeber hat mit Inkrafttreten der LFO vom 10.03.2015 die Schonzeiten für Hecht und Zander geändert.
Es gilt nun:
Beide Fischarten - Hecht UND Zander - haben vom 15. Februar bis zum 31. Mai Schonzeit und dürfen nicht beangelt werden!
Datum: 15.01.2016

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