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Geänderte Schonzeiten für Hecht und Zander | |
Achtung bitte unbedingt beachten:
Der Gesetzgeber hat mit Inkrafttreten der LFO vom 10.03.2015 die Schonzeiten für Hecht und Zander geändert. Es gilt nun: Beide Fischarten - Hecht UND Zander - haben vom 15. Februar bis zum 31. Mai Schonzeit und dürfen nicht beangelt werden! |
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Datum: 15.01.2016 |
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